Wer jung ist, muss doppelt vorsorgen

20.06.2019

Die gesetzliche Rente wird für viele Erwerbstätige nicht für einen angenehmen Lebensabend reichen, private Vorsorge tut not. Das Forschungsinstitut Prognos hat errechnet, wie viel Prozent ihres Einkommens verschiedene Altersgruppen zurücklegen müssen, um die zu erwartende Rentenlücke zu schließen. Ergebnis: Während der Jahrgang 1960 mit 2,1 Prozent auskommt, sind es beim 1975er-Jahrgang mit 4,4 Prozent mehr als doppelt so viel. Hauptgründe sind die steigende Lebenserwartung, das sinkende Niveau der gesetzlichen Rente und die Niedrigzinsen.

Dieser Kalkulation liegt die optimistische Annahme zugrunde, dass es bald zu einer Zinswende im Euroraum kommt. Die könnte allerdings nach derzeitigem Stand noch in weiter Ferne liegen. Bleibt sie in absehbarer Zeit aus, wächst der Vorsorgebedarf der Jüngeren deutlich: Die nötige Sparquote könnte dann auf über 8 Prozent steigen.

Solche statistischen Durchschnittswerte besagen indes wenig über den Einzelfall. Jeder vorausschauende Bürger sollte seine individuell zu erwartenden Alterseinkünfte im Blick haben (samt der dann fälligen Abzüge!) – der persönliche Finanzberater hilft dabei gern.

Erstinformation

Erstinformation

Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 11 VersVermV

Kontaktdaten:
audit-alpsee Inh. Hakan Ataman
Hakan Ataman
Marienplatz 20
87509 Immenstadt

Telefon: 08323-9893910
Telefax: 08323-9893915
E-Mail: h.ataman@audit-alpsee.de
Webseite: https://www.audit-alpsee.de/

Tätigkeitsart:
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)
Darlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 2 der Gewerberordnung (GewO)

Zuständige Stelle für die Erlaubniserteilung nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung 
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München

Telefon: 089-5116-0
Telefax: 089-5116-1306
E-Mail: info@muenchen.ihk.de
Webseite: www.ihk-muenchen.de

Zuständige Stelle für die Erlaubniserteilung nach § 34c Abs. 1 Nr. 2 der Gewerberordnung 
Landratsamt Oberallgäu
Oberallgäuer Platz 2
87527 Sonthofen

Telefon: 08321-612-0
Telefax: 08321-612-366
E-Mail: info@ra-oa.bayern.de
Webseite: www.oberallgaeu.org

Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50
(Festnetzpreis 0,20 Euro/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 Euro/Anruf)
www.vermittlerregister.info

Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung:
D-NULX-SPZF8-87

Informationen über die Vergütung bei der Versicherungsberatung- und vermittlung
Im Zusammenhang mit der Versicherungsberatung- und vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%:
Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.

Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

Anschriften der Schlichtungsstellen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin

Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin

Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de