Sparkassen müssen bei Kündigungsangeboten sauber aufklären

17.05.2020

Die in vergangenen Jahrzehnten abgeschlossenen Sparverträge mit ihren hohen Verzinsungen werden für immer mehr Sparkassen zu einem Klotz am Bein. In der andauernden Niedrigzinsphase sind nämlich kaum sichere Geldanlagen mit vergleichbar hohen Renditen zu bekommen. Daher bieten einige Sparkassen ihren Kunden eine – auf den ersten Blick stattliche – Geldsumme an, wenn diese ihre Verträge kündigen. Im Allgemeinen entgeht den Kunden dabei aber eine deutlich höhere Summe, die je nach Vertrag durchaus fünfstellig sein kann.

Verbraucherschützer haben daher die Sparkasse Bodensee kürzlich erfolgreich abgemahnt. In zukünftigen Kündigungsangeboten soll deutlicher erklärt werden, worauf die Kunden im Gegenzug für die Einmalzahlung verzichten. Bisher wurde diese nicht unerhebliche Information in den Angebotsschreiben verschwiegen. Dennoch enthielten sie den Bestätigungshinweis, die Kunden seien eingehend über den Sachverhalt aufgeklärt worden. Die Sparkasse Bodensee hat auf die Abmahnung hin eine Unterlassungserklärung abgegeben.

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