Krankentagegeld darf nicht wegen geringeren Einkommens gekürzt werden

31.01.2018

Private Krankenversicherungen dürfen das an ihre Versicherten gezahlte Krankentagegeld nicht mit der Begründung reduzieren, dass das Versicherteneinkommen niedriger liegt als bei Vertragsschluss. Diese Praxis war lange Jahre üblich, auch wenn der Versicherte entsprechend höhere Prämien für sein Krankentagegeld geleistet hatte. 2016 schließlich verbot der Bundesgerichtshof derartige Klauseln.

Offenbar finden sie sich jedoch bis heute in manchen Verträgen. Sieben private Krankenversicherer wurden deshalb kürzlich vom Bund der Versicherten (BdV) abgemahnt, der allerdings keine konkreten Unternehmen benannte. Die Reaktion auf die Abmahnungen bezeichnet der BdV als „nicht akzeptabel“. Während manche Versicherer gar nicht reagierten, hätten andere zwar Unterlassungserklärungen abgegeben, diese aber zu ihren Gunsten formuliert. Daher prüfe der BdV nun weitere rechtliche Schritte. Privatversicherte, deren Krankentagegeld mit der oben genannten Begründung gekürzt werden soll, müssen dies jedenfalls grundsätzlich nicht hinnehmen.

Erstinformation

Erstinformation

Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 11 VersVermV

Kontaktdaten:
audit-alpsee Inh. Hakan Ataman
Hakan Ataman
Marienplatz 20
87509 Immenstadt

Telefon: 08323-9893910
Telefax: 08323-9893915
E-Mail: h.ataman@audit-alpsee.de
Webseite: https://www.audit-alpsee.de/

Tätigkeitsart:
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)
Darlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 2 der Gewerberordnung (GewO)

Zuständige Stelle für die Erlaubniserteilung nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung 
IHK für München und Oberbayern
Balanstr. 55-59
81541 München

Telefon: 089-5116-0
Telefax: 089-5116-1306
E-Mail: info@muenchen.ihk.de
Webseite: www.ihk-muenchen.de

Zuständige Stelle für die Erlaubniserteilung nach § 34c Abs. 1 Nr. 2 der Gewerberordnung 
Landratsamt Oberallgäu
Oberallgäuer Platz 2
87527 Sonthofen

Telefon: 08321-612-0
Telefax: 08321-612-366
E-Mail: info@ra-oa.bayern.de
Webseite: www.oberallgaeu.org

Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50
(Festnetzpreis 0,20 Euro/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 Euro/Anruf)
www.vermittlerregister.info

Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung:
D-NULX-SPZF8-87

Informationen über die Vergütung bei der Versicherungsberatung- und vermittlung
Im Zusammenhang mit der Versicherungsberatung- und vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%:
Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.

Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

Anschriften der Schlichtungsstellen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin

Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin

Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de