Krankenkassen-Bonusprogramme erhöhen nicht die Steuerlast der Versicherten

16.03.2017
Mit sogenannten Bonusprogrammen geben viele Krankenkassen ihren Versicherten Anreize für ein gesundheitsbewussteres Verhalten und umfassendere Vorsorge. Wer entsprechende Maßnahmen ergreift und belegt, wird mit Bar- oder Sachprämien belohnt. Diese wurden von den Finanzämtern allerdings jahrelang von den absetzbaren Krankenversicherungsbeiträgen abgezogen. Das heißt, dass die Kassenpatienten einen Teil der Zuschüsse quasi „hintenrum“ über höhere Steuerzahlungen selbst finanzieren mussten.
Damit ist nun Schluss, nachdem der Bundesfinanzhof die Verrechnung von Beiträgen und Bonuszahlungen für unrechtmäßig erklärt hat, sofern die Boni nicht zur Grundabsicherung für den Krankheitsfall gehören. Die entsprechenden Zahlungen stellen nämlich keine Beitragsrückerstattung dar. Damit können die Krankenkassenbeiträge also voll absetzt werden, auch wenn die Krankenkasse Kosten für Bonusprogramme erstattet hat. Voraussetzung ist, dass der Versicherte die Ausgaben im Vorhinein aus eigener Tasche finanziert hat und die in Anspruch genommenen Maßnahmen nicht zum regulären Versicherungsumfang gehören.

Erstinformation

Erstinformation

Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 11 VersVermV

Kontaktdaten:
audit-alpsee Inh. Hakan Ataman
Hakan Ataman
Marienplatz 20
87509 Immenstadt

Telefon: 08323-9893910
Telefax: 08323-9893915
E-Mail: h.ataman@audit-alpsee.de
Webseite: https://www.audit-alpsee.de/

Tätigkeitsart:
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)
Darlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 2 der Gewerberordnung (GewO)

Zuständige Stelle für die Erlaubniserteilung nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung 
IHK für München und Oberbayern
Balanstr. 55-59
81541 München

Telefon: 089-5116-0
Telefax: 089-5116-1306
E-Mail: info@muenchen.ihk.de
Webseite: www.ihk-muenchen.de

Zuständige Stelle für die Erlaubniserteilung nach § 34c Abs. 1 Nr. 2 der Gewerberordnung 
Landratsamt Oberallgäu
Oberallgäuer Platz 2
87527 Sonthofen

Telefon: 08321-612-0
Telefax: 08321-612-366
E-Mail: info@ra-oa.bayern.de
Webseite: www.oberallgaeu.org

Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50
(Festnetzpreis 0,20 Euro/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 Euro/Anruf)
www.vermittlerregister.info

Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung:
D-NULX-SPZF8-87

Informationen über die Vergütung bei der Versicherungsberatung- und vermittlung
Im Zusammenhang mit der Versicherungsberatung- und vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%:
Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.

Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

Anschriften der Schlichtungsstellen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin

Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin

Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de